Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
S-Konzept GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs- und Projektleistungen der S-Konzept GmbH, Seestrasse 34, 3600 Thun (nachfolgend „S-Konzept“).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Leistungen
S-Konzept erbringt Konzeptionsleistungen und ergänzt diese durch Beratungs-, Analyse- und Moderationsleistungen sowie die Begleitung von Vorhaben in der Umsetzung. Zudem bietet S-Konzept Workshops, Schulungen und Weiterbildungen an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder schriftlichen Vereinbarung.
3. Mitwirkungspflicht
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stellt S-Konzept alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen verbleibt jederzeit bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber.
4. Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäss Offerte oder schriftlicher Vereinbarung.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Projektmandaten kann eine Akontozahlung vereinbart werden.
5. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
S-Konzept haftet nicht für Verzögerungen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
6. Vertraulichkeit
S-Konzept verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen.
Die Verpflichtung bleibt auch nach Abschluss der Zusammenarbeit bestehen.
7. Haftung
S-Konzept haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Geistiges Eigentum
Konzepte, Analysen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von S-Konzept, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Nutzung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von S-Konzept nicht zulässig.
9. Beendigung
Das Mandat kann von beiden Parteien schriftlich beendet werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10. Terminverschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine können in gegenseitigem Einvernehmen verschoben werden.
Bei Absagen durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
bis 5 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
4 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
weniger als 2 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits erbrachte Vorleistungen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Absage vollständig in Rechnung gestellt.
Bei mehrtägigen Workshops oder Projektterminen können individuelle Regelungen vereinbart werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Thun, Schweiz.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: 05. März 2026